Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 3, Juli 2024, Seite 146

FlexCo: Unternehmenswertanteile und Einlagenrückgewähr – Haftungsfalle für Mitarbeiter?

Florian Wünscher

Die FlexCo ist spätestens seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zum GesRÄG 2023 in aller Munde. Seit Inkrafttreten des GesRÄG 2023 hat sich an diesem Interesse augenscheinlich nichts geändert; auch die rechtswissenschaftliche Diskussion nimmt immer mehr an Fahrt auf. Besonders interessant ist die kürzlich aufgekommene Debatte, ob die GmbH-rechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften ungefiltert auf FlexCo-Unternehmenswertbeteiligte übertragbar sind bzw ob das Kapitalerhaltungsregime (insb auch) auf Unternehmenswertanteile haltende Mitarbeiter anwendbar sein soll. Hiermit soll ein Beitrag zu dieser Diskussion geleistet werden.

I. Die Ausgangslage: § 1 Abs 2 FlexKapGG und die subsidiäre Geltung des GmbH-Rechts

„Soweit in diesem Bundesgesetz keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind auf die FlexKapG die für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltenden Bestimmungen anzuwenden.“ § 1 Abs 2 FlexKapGG ist vom Wortlaut her eindeutig: Gibt es in §§ 1 bis 26 FlexKapGG keine besonderen bzw abweichenden Regelungen, so sind auf die FlexCo die für GmbHs geltenden Bestimmungen anzuwenden. Nach den Materialien sollte durch diese Regelungstechnik insb gewährleistet werden, das...

Daten werden geladen...