Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2018
1. Aufl. 2018
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1. S. 42Allgemeines
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) hat ihre Tätigkeit mit aufgenommen und ersetzt den Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) und die Qualitätskontrollbehörde (QKB). Die rechtliche Grundlage für die Errichtung der APAB befindet sich in § 3 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG). Das APAG enthält insbesondere Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/56/EU über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (AP-RL) sowie Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (AP-VO).,
1.2. Wesen der Abschlussprüferaufsichtsbehörde
Gem Art 2 Z 10 AP-RL ist eine „zuständige Stelle“ durch Gesetz zu bestimmen, welche für die Regulierung und/oder Aufsicht von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften oder spezifischen Aspekten davon verantwortlich ist. Nach Art 3 iVm Art 20 Abs 2 AP-VO können Mitgliedstaaten zur Wahrnehmung der in der AP-VO beschriebenen Aufgaben nach dem nationalen Recht benannte Behörden vorsehen. Österreich entschied sich, eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit – die APAB – für...