Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 83 Grundsätze zur Durchführung von Gebarungsprüfungen bei Genossenschaften, Vereinen und Rechtsträgern des öffentlichen Sektors
Prachner/Spohn/Kuntner/Schallmeiner
S. 851. Einleitung
Die Ziele der genossenschaftlichen Gebarungsprüfung sind ua
eine wirtschaftliche Schieflage der Genossenschaften zu vermeiden,
die positive Entwicklung der Genossenschaften voranzutreiben,
Interessenskonflikte zwischen genossenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Zielen aufzuzeigen,
die Genossenschaftsfunktionäre bei deren Tätigkeit zu unterstützen und
eine wertende Stellungnahme zum Handeln der Geschäftsführung abzugeben.
Gemäß § 1 Abs 1 Genossenschaftsrevisionsgesetz (GenRevG) sind Genossenschaften durch einen unabhängigen und weisungsfreien Revisor mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit ihrer Einrichtungen, ihrer Rechnungslegung und ihrer Geschäftsführung, insbesondere auf die Erfüllung des Förderungsauftrags und die Wirtschaftlichkeit, sowie auf Zweckmäßigkeit, Stand und Entwicklung ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu prüfen. Im Rahmen der Gebarungsprüfung soll somit festgestellt werden, ...