Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 123Qualitätssicherung in Prüfungsbetrieben
Houf/Nagy/Schober/Severus
S. 1251. Einleitung
Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems für Prüfungsbetriebe ergibt sich aus den Vorschriften des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes (A-QSG) sowie der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Qualitätssicherungsmaßnahmen und externe Qualitätsprüfungen (A-QSRL). Gemäß § 2 Abs 1f A-QSG sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, die eine hohe Qualität und eine laufende Verbesserung der Qualität der von ihnen durchzuführenden Prüfungen gewährleisten, wobei sich die zu setzenden Qualitätssicherungsmaßnahmen an den Grundlagen allgemein anerkannter nationaler und internationaler Prüfungsstandards und Berufsgrundsätze auszurichten haben.
Dieser Beitrag zeigt zu Beginn die Neuerungen durch die A-QSG-Novelle auf. Als wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung und dessen Meldung an den Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) zu sehen. Nach § 1b A-QSG sind Abschlussprüfer und jene Mitarbeiter eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft, die an der Durchführung von Abschlussprüfungen maßgeblich in leite...