Erben ohne Grenzen
1. Aufl. 2024
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S. 1888. Steuerliche Aspekte der grenzüberschreitenden Nachfolgeplanung
8.1. Einleitende Bemerkungen zur Besteuerung von Vermögensübertragungen im internationalen Kontext
Vermögensübertragungen anlässlich des Todes einer Person unterliegen in einer Vielzahl an Staaten der Besteuerung. Auch Vermögensübertragungen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge können in den jeweiligen Jurisdiktionen zu steuerlich berücksichtigungswürdigen Umständen führen.
In jeweils unterschiedlicher Ausgestaltung trifft das aktuell für die meisten an Österreich grenzenden Nachbarländer (Deutschland, Italien, Schweiz, Slowenien, Ungarn) zu. In Liechtenstein (seit ), der Slowakei (seit ) und in Tschechien (seit ) werden aktuell keine Steuern auf den Nachlass, Erbschaften oder Schenkungen erhoben. In den für Feriendomizile beliebten Staaten, wie zB Griechenland, Frankreich, Kroatien, Portugal, Spanien oder Türkei, erfolgt die Besteuerung von Vermögensübertragungen. Selbiges gilt ua auch für Großbritannien und Irland, die USA, Korea und Japan.
In Österreich wird für Erbschaften und Schenkungen nach dem keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden ...