Erben ohne Grenzen
1. Aufl. 2024
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S. 1537. Materiellrechtliche Unterschiede im Vergleich Österreich/Deutschland
In der Praxis empfiehlt es sich, die wesentlichen Bestimmungen der auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Erbstatute gegenüberzustellen und zu vergleichen. Bestehende Unterschiede sollen anhand des deutschen und österreichischen Erbstatuts veranschaulicht werden.
7.1. Pflichtteilsrecht
Das Pflichtteilsrecht als Ausfluss eines Strebens nach Familiensolidarität steht im Spannungsverhältnis zwischen zwingender gesetzlicher Erbfolge und unbegrenzter Testierfreiheit. Durch den Pflichtteil wird gewissen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass garantiert. Der Pflichtteil wird unabhängig von den testamentarischen Anordnungen der verstorbenen Person gewährt. Er gewährleistet damit den Schutz bestimmter Personen, der sog Pflichtteilsberechtigten, im Todesfall.
Den Pflichtteilsberechtigten steht ein Anteil am Wert des Vermögens zu. Dies indiziert, dass es ihnen gerade nicht zustehen soll, bestimmte Teile der Verlassenschaft zu verlangen. Der Pflichtteilsanspruch ist eine reine wertmäßige Beteiligung und stellt weder ein Erbrecht noch ein Vermächtnis dar.