Erben ohne Grenzen
1. Aufl. 2024
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S. 1466. Umsetzung in der Praxis
6.1. Allgemein
In einem ersten Schritt sollte im Zuge der Ausgestaltung der Nachfolgeplanung stets ermittelt werden, welches Erbstatut im gegenständlichen Fall zur Anwendung gelangt bzw uU zur Anwendung gebracht werden könnte. Der Mandant kann die Möglichkeit zur Auswahl mehrerer Erbstatute haben, weil er bspw über eine Doppelstaatsbürgerschaft verfügt oder er seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in seinem Heimatstaat hat. In diesem Fall gilt es zu evaluieren, welches Recht für den Mandanten schließlich am vorteilhaftesten wäre.
In einem zweiten Schritt sollte man sich mit der Frage auseinandersetzen, welches Gericht für die Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens des Mandanten sodann konkret zuständig wäre. Neben der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt bestünde ua die Möglichkeit, die Zuständigkeit des Gerichts ua mittels einer Gerichtsstandsanerkennung oder Gerichtsstandsvereinbarung zu begründen. Auch hier gilt abzuwägen, welches Gericht geeigneter ist, um die Verlassenschaft abzuhandeln.
In beiden Fällen ist eine eingehende Betrachtung der vermögensrechtlichen und familiären Situation des Mandanten unabdingbar. Andernfalls kann keine fundierte Ent...