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Leitner-Bommer/Chladek/Bouzek (Hrsg)

Erben ohne Grenzen

Ein praktischer Leitfaden für grenzüberschreitende Nachfolgeplanung

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7143-0406-0

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Dokumentvorschau
Erben ohne Grenzen (1. Auflage)

S. 1045. Zuständigkeit

Das Erbstatut und die Zuständigkeit richten sich grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt im Todeszeitpunkt. Das für die Abhandlung zuständige Verlassenschaftsgericht hat stets sein eigenes Verfahrensrecht (lex fori) anzuwenden.

Da mit der Einführung der EuErbVO kein einheitliches Verfahrensrecht für den Ablauf der Verlassenschaftsverfahren in Europa geschaffen wurde, kommt der Frage, welches Gericht für die Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens schließlich zuständig ist, erhebliche Bedeutung zu.

In der Praxis führt ein Auseinanderfallen des anwendbaren Erbstatuts und der Zuständigkeit dazu, dass ein vom Erbstatut abweichendes Verfahrensrecht zur Anwendung gelangt. Bei der Abwicklung eines grenzüberschreitenden Erbfalls wird daher zunächst zu ermitteln sein, welche Bereiche unter das Erbstatut zu subsumieren sind und welche zum Verfahrensrecht zählen.

Der Abgrenzung zwischen Erbstatut und Verfahrensrecht kommt daher eine sehr zentrale Bedeutung zu.

Ist diese Abgrenzung erfolgt, sind die verfahrensrechtlichen Unterschiede bei der Nachlassplanung entsprechend zu berücksichtigen. Das österreichische Verlassenschaftsverfahren spielt mit dem österreichischen Erbsta...

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