Das Arbeitsrecht der Lehrlingsausbildung
1. Aufl. 2024
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S. 25210. Das Berufsschulrecht
Die Berufsschule hat gemäß § 46 Abs 1 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, berufsschulpflichtigen Personen in Lehr- und Ausbildungsverhältnissen sowie Personen in Ausbildungsverhältnissen, die zum Besuch der Berufsschule berechtigt sind, in einem fachlich einschlägigen Unterricht grundlegende theoretische Kenntnisse zu vermitteln, ihre betriebliche oder berufspraktische Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie ihre Allgemeinbildung zu erweitern. Der Berufsschulbesuch erfolgt berufsbegleitend, sodass eine Kombination aus praktischer Ausbildung im Lehrbetrieb und Erlernen der theoretischen Grundlagen in der Berufsschule entsteht, die das duale Ausbildungssystem der Lehre charakterisiert.
Aus dieser Kombination resultieren allerdings auch teils schwierig zu beantwortende Rechtsfragen, wie beispielsweise die Anrechnung der Unterrichtszeit auf die Arbeitszeit, Entgeltansprüche während der Berufsschulzeit oder ein etwaiger Einsatz des Lehrlings im Betrieb während der Berufsschulzeit, vor allem dann, wenn Unterrichtsstunden ausfallen. Diesen Fragestellungen soll in diesem Kapitel auf den Grund gegangen werden.