Das Arbeitsrecht der Lehrlingsausbildung
1. Aufl. 2024
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S. 2229. Das Arbeitsruherecht für Jugendliche
Die Ruhezeitregelungen für Jugendliche sind insofern vielschichtig, als nicht nur zwischen der Ruhepause während eines Arbeitstages, der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit zu unterscheiden ist, sondern darüber hinaus auch Sonderregelungen zur Nacht-, Sonntags- und Feiertagsruhe zu beachten sind. Im Folgenden soll ein Überblick zu den Regelungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes gegeben werden.
9.1. Ruhepause/„Mittagspause“ (§ 15 KJBG)
Jugendliche haben eine Ruhepause zur kurzfristigen Erholung von der Arbeitsbelastung im Ausmaß von mindestens einer halben Stunde während des Arbeitstages einzuhalten. Diese gesetzliche verpflichtende Ruhepause ist an allen Arbeitstagen einzuhalten, an denen die Tagesarbeitszeit des Jugendlichen 4,52 Stunden überschreitet (§ 15 Abs 1 KJBG). Beendet der Jugendliche nach spätestens 4,5 Stunden seine Tätigkeit, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der Ruhepause. Der Jugendliche kann daher seine Arbeitsleistungen von Beginn bis Ende ununterbrochen durchführen.
Wird freitags planmäßig nur bis Mittag gearbeitet, kann der Jugendliche von 8 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Einhaltung einer Ruhepause durcharbeit...