Das Arbeitsrecht der Lehrlingsausbildung
1. Aufl. 2024
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S. 1678. Das Arbeitszeitrecht für Jugendliche
Der dritte Abschnitt des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes (§§ 10 bis 25 KJBG) enthält den Kernbereich jener arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften, die im Falle der Beschäftigung Jugendlicher zwingend einzuhalten sind. Darin werden im Vergleich zum Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz, die für volljährige Mitarbeiter zur Anwendung kommen, wesentlich strengere und engere Rahmenbedingungen für deren Einsatz normiert.
Insbesondere finden sich Regelungen zur maximal täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und zu deren Verteilung auf die einzelnen Arbeitstage, Beschränkungen hinsichtlich der Leistung von Überstunden, besondere Ruhezeitvorschriften betreffend die tägliche und wöchentliche Ruhezeit sowie die Ruhepause (Mittagspause) während des Arbeitstages. Weiters enthält dieser Abschnitt generelle Beschäftigungsbeschränkungen wie beispielsweise ein Nachtarbeitsverbot oder auch Beschränkungen betreffend die Art der Tätigkeit wie etwa das Verbot von Arbeiten im Akkord.
Die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes knüpfen allein an das Alter des Mitarbeiters und nicht an die arbeitsrechtliche Stellung als Lehrl...