Das Arbeitsrecht der Lehrlingsausbildung
1. Aufl. 2024
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S. 162. Der Lehrvertrag
Der Lehrvertrag ist ein spezieller Arbeitsvertrag, der befristet auf die Dauer der Lehrzeit abgeschlossen wird. Das Besondere am Lehrvertrag ist, dass der Lehrling nicht nur das sorgfältige Bemühen um einen Arbeitserfolg und der Lehrberechtigte die Bezahlung des Lehrlingsentgelts schuldet, sondern der Lehrling im Sinne des dualen Ausbildungssystems auch verpflichtet ist, die Berufsschule zu besuchen, und den Lehrberechtigten die Verpflichtung trifft, die Ausbildung des Lehrlings im jeweiligen Lehrberuf zu übernehmen. Das Lehrverhältnis ist damit in erster Linie durch die fachliche Ausbildung des Lehrlings geprägt. Es handelt sich dem Wesen nach um ein Ausbildungsverhältnis, das durch den Eintritt des Lehrlings in die fachliche Ausbildung und Verwendung begründet wird. Es sind dem Lehrling die Fertigkeiten und Kenntnisse des jeweiligen Lehrberufs nach Maßgabe der Ausbildungsvorschriften zu vermitteln.
Die rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung von Lehrlingen sind im Berufsausbildungsgesetz (BAG) geregelt, das die Ausbildung von Lehrlingen in den in der Lehrberufsliste genannten Lehrberufen regelt. Wird ein Lehrling in der Land- und Forstwirtschaft ausgebildet, kommen anstelle des Berufsausbildungsgesetzes die Reg...