Das Arbeitsrecht der Lehrlingsausbildung
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11. Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
Österreich war aufgrund des EU-Beitritts im Jahr 1995 verpflichtet, die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen nach Maßgabe der Jugendarbeitsschutzrichtlinie neu zu regeln. Es sollte sichergestellt werden, dass junge Menschen vor wirtschaftlicher Ausbeutung sowie vor Arbeiten geschützt werden, die ihrer Sicherheit, Gesundheit oder ihrer physischen, psychischen, moralischen oder sozialen Entwicklung schaden oder ihre Gesamtbildung beeinträchtigen können.
Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG), in dem die europarechtlichen Vorgaben umgesetzt wurden, gilt einerseits für die Beschäftigung von Kindern mit Arbeiten jeder Art und kommt andererseits auf alle Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zur Anwendung, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen (§ 1 Abs 1 Z 2 KJBG). Die Regelungsinhalte des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes sind daher kein lehrlingsspezifisches Thema. Es kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob es sich um einen Lehrling im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, eine Person in einem Ausbildungsverhältnis oder einen Schüler handelt, der als klassischer Arbeitnehmer im Rahmen...