Gedenkschrift Herbert Kofler
1. Aufl. 2020
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1. S. 410Einleitung
Herbert Kofler hat sich in seinem wissenschaftlichen Werk wiederholt mit Fragen der Rechnungslegung in der Insolvenz beschäftigt und war damit einer der Wegbereiter für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema. Der vorliegende Beitrag widmet sich einem Teilaspekt daraus, indem der Frage nachgegangen werden soll, unter welchen Voraussetzungen strittige Forderungen im Überschuldungsstatus im Zuge der Überschuldungsprüfung angesetzt werden dürfen. Dabei soll untersucht werden, welche der aus dem UGB bekannten Bilanzierungsgrundsätze für die Erstellung des Überschuldungsstatus heranzuziehen sind.
2. Höchstgerichtliche Leitlinien zur Überschuldungsprüfung
Neben dem allgemeinen Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 66 IO stellt die Überschuldung nach § 67 IO bei juristischen Personen, bei Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, und bei Verlassenschaften einen weiteren Insolvenzeröffnungsgrund dar. Eine gesetzliche Definition der Überschuldung fehlt ebenso wie bei der Zahlungsunfähigkeit.
Die Überschuldung als Konkurseröffnungsgrund ist dabei nach den Vorschriften der Insolvenzgesetze zu beurteilen. Nach der ...