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Wolfgang Höfle/Hannes Mitterer

Freie Berufe und Sozialversicherung

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3318-3

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Freie Berufe und Sozialversicherung (1. Auflage)

I. S. 298Einleitung

Der Begriff der „Freiberufler“ ist weder im Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) noch im Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) definiert. Dafür zählt das EStG 1988 in § 22 Z 1 jedoch eine Reihe von Tätigkeiten auf, die als freiberuflich anzusehen sind. Darunter fallen etwa

  • wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten,

  • die Berufstätigkeit der

    staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker (oder aus einer dem Ziviltechniker unmittelbar ähnlichen Tätigkeit),

    Ärzte, Tierärzte und Dentisten,

    Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder,

    Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren,

    Bildberichterstatter und Journalisten,

    Dolmetscher und Übersetzer sowie

  • bestimmte Sonderfälle, wie therapeutische Psychologen, Hebammen, bestimmte medizinische Dienste.

Selbständige Tätigkeiten sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie eine bestimmte Berufsausbildung oder besondere persönliche Fähigkeiten oder Fachkenntnisse erfordern. Wesentliches Merkmal ist, dass der persönlichen Arbeitsleistung des Steuerpflichtigen entscheidendes Gewicht zukommt, jedoch ist ein Angehöriger eines freien Berufes grundsätzlich auch dann freiberuflich tätig, wenn er s...

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