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Wolfgang Höfle/Hannes Mitterer

Freie Berufe und Sozialversicherung

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3318-3

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Dokumentvorschau
Freie Berufe und Sozialversicherung (1. Auflage)

I. S. 206Abgrenzung Verwaltungssachen von Leistungssachen

Da für Leistungssachen ein anderes Verfahren vorgesehen ist, sind diese im ersten Schritt von den Verwaltungssachen abzugrenzen.

Die Abgrenzung erfolgt gem § 354 ASVG, in welchem die als Leistungssachen geltenden Angelegenheiten angeführt sind und gem § 355 ASVG, wonach alles, was nicht unter § 354 ASVG fällt, eine Verwaltungssache darstellt. Leistungssachen sind demnach vor allem Feststellungen hinsichtlich des Bestandes, des Umfanges oder des Ruhens eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung, sowie der Rückersatz von zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistungen, sowie Feststellungen iZm Pensionsleistungen (Feststellung von Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten, Feststellung der Invalidität oder der Berufsunfähigkeit, Feststellung der Kontoerstgutschrift).

In § 355 ASVG werden zudem demonstrativ Verwaltungssachen aufgezählt:

  • Feststellung der Versicherungspflicht, der Versicherungsberechtigung sowie des Beginnes und Endes der Versicherung,

  • Feststellung der Versicherungszugehörigkeit und -zuständigkeit, in der Pensionsversicherung auch der Leistungszugehörigkeit und -zuständigkeit,

  • Angelegenheiten der Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber, einschließlich der ...

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