Freie Berufe und Sozialversicherung
1. Aufl. 2015
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I. S. 78Einleitung
Die Sozialversicherung der freiberuflich Tätigen nimmt im österreichischen Sozialversicherungsrecht eine Sonderstellung ein. Mit dem FSVG (Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz) wurde zwar ein eigenes Sozialversicherungsgesetz für die freiberuflich Tätigen geschaffen, dieses eröffnete aber den jeweiligen Kammern die Möglichkeit selbst zu bestimmen, ob und inwieweit die einzelnen Berufsgruppen in die Sozialversicherung nach diesem Gesetz einbezogen werden möchten.
So entstand eine Zersplitterung, die dazu führte, dass die Freiberufler in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedlichen Gesetzen unterliegen. Durch die Möglichkeit des „Opting-out“ kam es weiters teilweise zu einer Mischung zwischen Pflicht- und Selbstversicherung. Lediglich die Apotheker, die Ärzte, die Patentanwälte und die Ziviltechniker (ab 2013) sind in der Pensionsversicherung nach dem FSVG pflichtversichert.
Weiters ist für die Personengruppe der freiberuflich Tätigen kennzeichnend, dass für diese auch teilweise eine Absicherung durch die jeweiligen Kammern besteht.
II. Historische Entwicklung
Das FSVG trat mit , BGBl 624/1978, in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes wurde den freiberuflich tätigen Ärzte...