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ISR 2, Februar 2022, Seite 33

Ist eine höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilien in Kanada europarechtswidrig?

Johannes Baßler

AEUV Art. 267 Abs. 2, Art. 63 Abs. 1, Art. 64, Art. 65; ErbStG 1997 vom § 13c Abs. 3 Nr. 2; ErbStG 1997 vom § 13c Abs. 1; BGB § 2147, § 2174, § 2176; ErbStG vom § 13d

Sind Art. 63 Abs. 1, 64, 65 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaates über die Erhebung der Erbschaftsteuer entgegenstehen, die für die Berechnung der Erbschaftsteuer vorsieht, dass ein zum Privatvermögen gehörendes bebautes Grundstück, welches in einem Drittland (hier: Kanada) belegen ist und zu Wohnzwecken vermietet wird, mit seinem vollen Wert angesetzt wird, während ein Grundstück des Privatvermögens, welches im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegen ist und zu Wohnzwecken vermietet wird, lediglich mit 90 von Hundert seines Wertes bei der Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt wird?

FG Köln Urt. - 7 K 1333/19 - ECLI:DE:FGK:2021:0902.7K1333.19.2000

Das Problem: Der zu einem nicht näher angegebenen Zeitpunkt im ersten Halbjahr 2016 verstorbene Erblasser hatte durch Erbvertrag seinem Sohn, dem Kläger, u.a. ein Vermächtnis über seinen hälftigen Anteil an in Kanada belegenen Grundbesitz au...

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