Bewertung von Unternehmen
1. Aufl. 2016
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I. S. 102Präambel
Im deutschen Recht gibt es die Möglichkeiten des aktienrechtlichen, des übernahmerechtlichen und des umwandlungsrechtlichen Ausschlusses von Minderheitsaktionären gegen eine angemessene Abfindung. Eine Unternehmensbewertung ist für die Bemessung der Höhe der Abfindung beim übernahmerechtlichen Ausschluss nur in einer Ausnahmesituation eines engen und volatilen Marktes von Bedeutung. Dies ist beim aktienrechtlichen und dem umwandlungsrechtlichen Ausschluss anders: In diesen Fällen spielen Unternehmensbewertungen in der Vorbereitung sowie bei der Beschlussfassung über den Ausschluss, aber auch bei einer nachträglichen Überprüfung im Spruchverfahren eine zentrale Rolle. Zur Ausfüllung dessen, was unter dem verfassungsrechtlichen Gebot der „vollen Entschädigung“ zu verstehen ist, dienen Unternehmensbewertungen, die vorwiegend von Wirtschaftsprüfern angefertigt werden. Als IDW-Vereinsmitglieder sind sie aus berufsständischen Gründen verpflichtet, Unternehmensbewertungen entsprechend dem Standard IDW S 1 vorzunehmen. Das Problem dieser Konzeption ist, dass sie sich aus keiner Theorie ableiten lässt. Dennoch haben die Wirtschaftsprüfer durch den Standard IDW S 1 und dessen Akze...