Umsatzsteuer am Puls der Zeit
1. Aufl. 2020
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S. 42Dass bloße Formfehler den Abzug der Vorsteuer nicht verunmöglichen, ist im Wesentlichen unstrittig. So hat zB das BFG jüngst im Erkenntnis vom , RV/2100405/2019, den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung ohne UID-Nummer des leistenden Unternehmers zugelassen. Bei Rechnungen, die pauschalierte Landwirte über von § 22 UStG erfasste Umsätze ausstellen, ist eine UID-Nummer sogar überhaupt kein erforderliches Rechnungsmerkmal.
Die jüngere Rechtsprechung des EuGH zum Vorsteuerabzug hat die Diskussion um das grundsätzliche Erfordernis des Besitzes einer Rechnung für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs erneut angefacht. Der folgende Beitrag soll untersuchen, inwieweit durch das Urteil des EuGH in der Rs Lucreţiu Hadrian Vădan eine Änderung der bisherigen Praxis erforderlich ist.
Die nachfolgenden Überlegungen gehen davon aus, dass seitens des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers keine Beteiligung an einem Mehrwertsteuerbetrug vorliegt. Ob dies tatsächlich so ist, ist eine jeweils von der zuständigen Behörde zu klärende Tatsachenfrage.
1. Entscheidung des EuGH
1.1. Sachverhalt
Herr Vădan verwirklichte ein Bauprojekt, das in der Errichtung einer Wohnanlage mit 16 Einfamilien‑ und Mehrparte...