Personengesellschaften
1. Aufl. 2013
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S. 6091. Einleitung und Themenabgrenzung
Mit dem Entschließungsantrag vom hatte der Nationalrat die Bundesregierung ersucht, die legistische Umsetzung für eine faire Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung vorzubereiten, diese ist dann mit dem Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 1997 und den nachfolgenden Sozialversicherungsnovellen ab bis erfolgt.
Dr. Walter Pöltner, Sektionschef im Sozialministerium, brachte diese Neuerungen, soweit sie die selbständig Tätigen betroffen haben, in einem im März 1998 gehaltenen Vortrag wie folgt auf den Punkt:
„Im Bereiche der Selbständigen findet sich die weitreichendste sozialpolitische Regelung im § 2 Abs 1 Z 4 GSVG. Mit dieser Regelung wird die Forderung nach der ‚Allgemeinen Sozialversicherungspflicht‘ tatsächlich verwirklicht.“
Von dieser Einbeziehung sind auch die Mitglieder der Kammern der Freien Berufe erfasst worden, soweit sie bis dahin – insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung – nicht pflichtversichert waren, sodass für alle selbständig tätigen Mitglieder der Freien Berufe Pflichtversicherung als – damals sogenannte – „Neue Selbständige“ gem § 2 Abs 1 Z 4 GSVG eingetreten wäre.
Dazu kam es aber deshalb nicht, weil d...