Personengesellschaften
1. Aufl. 2013
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S. 5611. Einleitung
Karl Bruckner ist stets für ein einfacheres, gerechteres, moderneres Steuerrecht eingetreten. Signifikant dafür sind die Memoranda zur Steuervereinfachung des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder der letzten (mehr als) zehn Jahre, die unverkennbar seine Handschrift tragen. Die Erfüllung der zeitlos aktuellen Forderung nach Einfachheit, Klarheit, Gerechtigkeit im Steuerrecht ist an sich Sache des Gesetzgebers, der damit aber aus einer Reihe von – überwiegend parteipolitischen – Gründen nicht zurechtkommt. Dass es auch ohne ihn geht, hat das Beispiel der Grunderwerbsteuer deutlich gemacht: Kraft Richterspruchs des VfGH wurde das damalige GrEStG 1955 außer Kraft gesetzt und durch das schlanke (und noch immer aktuelle) GrEStG 1987 abgelöst. Das ist Grund genug für einen Streifzug durch die Judikatur des VfGH in Abgabensachen. Mehr als ein solcher ist hier, um den Rahmen dieses Beitrages nicht zu sprengen, nicht möglich.
2. Zum verfassungsrechtlichen Rahmen
Dem VfGH sind nach den Art 137 ff B-VG höchst unterschiedliche Aufgaben übertragen, von denen für steuerliche Zwecke aber nur die
Zuständigkeit zur Normenkontrolle, dh die Prüfung von Verordnungen, Gesetzen...