Personengesellschaften
1. Aufl. 2013
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S. 5291. Einleitung
Die Bedeutung der Personengesellschaften im (Wirtschafts-)Rechtsleben scheint seit jeher ungebrochen. Bereits die Gründung einer Personengesellschaft wird aufgrund des nicht erforderlichen Stammkapitals als weniger kostenintensiv und aufgrund des nicht vorhandenen Notariatszwanges hinsichtlich des Gründungsvertrages auch unbürokratischer wahrgenommen als die Gründung einer Kapitalgesellschaft.
Nicht zuletzt in dieser scheinbar profanen Feststellung betreffend die (zumindest gesetzlich nicht erforderliche) Kapitalausstattung einer Personengesellschaft liegt jedoch die Ursache der (auch steuerrechtlichen) Besonderheit von Personengesellschaften. So wird der folgende Beitrag zeigen, dass sich Personengesellschaften abhängig von ihrer konkreten Rechtsform je nach Steuerart entweder als vollwertige Steuerschuldner (zB OG/KG hinsichtlich der USt), als bloße Steuergrundlagen vermittelnde Gewinnermittlungssubjekte (Personengesellschaften hinsichtlich der KöSt/ESt) oder gar nur als schlichte nicht schuldende Bescheidadressaten (zB GesbR hinsichtlich der USt) darstellen.
Abhängig von dieser auf einer ersten Stufe vorzunehmenden steuerschuldrechtlichen Qualifikation einer Personeng...