Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht
1. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 6481. Problemstellung
Es ist in der Ärzteschaft wie in der Arbeitswelt generell: Je höher die Bezahlung bzw je größer die Einkommenschancen, desto geringer ist der Frauenanteil. Während bei den TurnusärztInnen Frauen mittlerweile in der Mehrheit sind und sie bei den ÄrztInnen für Allgemeinmedizin immerhin ca die Hälfte ausmachen, sind zB Chirurginnen und Internistinnen deutlich in der Minderheit. Im Jahr 2008 lag der Gesamtfrauenanteil in der Ärzteschaft bei 42,1%. Bei den begehrten Kassenverträgen beträgt der Frauenanteil 31%. Sogar die Kassenstellen für GynäkologInnen sind ganz überwiegend männlich besetzt, in ganz Kärnten gibt es keine einzige Gynäkologin mit Kassenvertrag. Dabei geht es nicht nur um mögliche Diskriminierungen von Ärztinnen gegenüber ihren männlichen Kollegen. Im Fach „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ liegt es nahe und wird wohl kaum bestritten, dass es einen Bedarf und eine Nachfrage speziell nach Ärztinnen mit Kassenvertrag gibt.
In der Reihungskriterien-Verordnung wurde der Versuch unternommen, durch eine Änderung im Bewertungssystem diesem Umstand Rechnung zu tragen und eine Erhöhung des Frauenanteils zu erreichen. Im Folgenden soll dieser Versuch rechtlich bewe...