Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht
1. Aufl. 2010
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– Eine rechtliche Analyse mit Blick auf die Praxis
S. 4801. Einleitung
Die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats bei Arbeitnehmerbeurteilungen gem § 96a Abs 1 Z 2 ArbVG findet in Lehre und Rechtsprechung wenig Beachtung. Nach dem Wissensstand des Autors wurden auch nur selten Betriebsvereinbarungen auf Grund dieses Ermächtigungstatbestandes geschlossen. Trotzdem ist die gegenständliche Norm ordnungspolitisch äußerst wirksam: Personalentwicklungssysteme mit Instrumentarien der Personalbeurteilung nehmen von einer extensiven Beurteilung des Arbeitnehmers in seiner Gesamtpersönlichkeit Abstand. Gleichzeitig wird insbesondere durch das Trennen der Kommunikationswege in Unternehmen verhindert, dass allfällige Ergebnisse von Personalentwicklungsmaßnahmen, die der Personalbeurteilung dienen könnten, auch jenen Organen im Unternehmen zugänglich sind, die unmittelbar Einfluss auf die arbeitsvertragliche Gestaltung nehmen können. Der Betriebsrat nimmt seine Kontroll- und Beratungsrechte wahr und ist häufig – unbeschadet des rechtlichen Umfangs seines betriebsverfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechts – in die Auswahl von neu entwickelten oder einzuführenden Personalentwicklungssystemen eingebunden. Die praktische Bedeutu...