Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht
1. Aufl. 2010
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S. 4021. Problemstellung
In Unternehmen der Daseinsvorsorge ist es gelegentlich erforderlich, dass AN einen Teil ihrer Dienstleistungen am Wochenende erbringen. Es handelt sich dabei typischerweise um nötige Arbeiten, die zulässigerweise während eines Wochenendes erbracht werden dürfen. Dabei geht es einerseits um geplante Dienstleistungen wie Wartungsarbeiten bei Kunden während Zeiten eines Produktionsstillstandes am Wochenende und andererseits um Rufbereitschafts- und Springerdienste für ungeplante Einsätze am Wochenende, etwa bei Betriebsstörungen.
Praktiziert werden nun Arbeitszeitmodelle für diese Dienste, die den Anforderungen des Arbeitszeitrechts entsprechen, wobei im Interesse des AN-Schutzes eine Ruhezeit in Form von Wochenruhe möglich sein soll und der AN nicht bloß auf die finanzielle Abgeltung der wöchentlichen Ruhezeit in Form bezahlter Ersatzruhe verwiesen werden soll.
2. Ausgangspunkt und Gang der Untersuchung
Unternehmen der Daseinsvorsorge unterliegen ungeachtet gewisser Ausnahmeregelungen und Besonderheiten grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben des ARG. Zu prüfen ist vor diesem rechtlichen Hintergrund die Möglichkeit der Einteilung von Wochenruhezeiten für Wochenenddienste, ...