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Barta/Radner/Rainer/Scharnreitner (Hrsg.)

Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht

1. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1477-9

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Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht (1. Auflage)

S. 3781. Einleitung

§ 3 Abs 4 AVRAG sieht für spezielle Konstellationen (s 2.) ein Widerspruchsrecht vor, welches dem AN die Möglichkeit eröffnet, den Ex-lege-Übergang des Arbeitsverhältnisses hintanzuhalten und beim bisherigen AG zu bleiben (zu Ausübung und Konsequenzen s 3., 4., zu weiteren Fällen s 5.). Dieses Rechtsinstitut ist zu begünstigter Kündigung iSd § 3 Abs 5 AVRAG bzw dieser gleichzuhaltenden Lösungsrechten weder allgemeinere noch speziellere Norm, auch sonst ist für die Abgrenzung kein Entweder-oder ersichtlich. Zu prüfen sind die für das jeweilige Abwehrrecht zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzungen. Dabei kann sich ergeben, dass eine der beiden Möglichkeiten zur Verfügung steht, es ist aber nicht auszuschließen, dass der AN die Wahl hat (vgl auch 5.).

2. Widerspruchsgründe des AVRAG

Der Gesetzgeber nennt in § 3 Abs 4 S 1 AVRAG dezidiert zwei besonders schwerwiegende betriebsübergangsbedingte Einschnitte in das Arbeitsverhältnis (s 2.1, 2.2). Weitere Widerspruchsmöglichkeiten müssten per analogiam zu diesen Fällen oder aus anderen Rechtsgrundlagen hergeleitet werden (vgl 5.).

2.1. Nichtübernahme eines kollektivvertraglichen Bestandschutzes

§ 3 Abs 4 S 1 Fall 1 AVRAG sieht ein Widerspruchsrecht vor, „wenn der Erwerber den kollv Bestand...

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