Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht
1. Aufl. 2010
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S. 3621. Einleitung
Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern kann für Arbeitgeber (AG) mit einem beträchtlichen Kostenaufwand verbunden sein. Der die Ausbildungskosten tragende AG erhält damit zwar eine besser qualifizierte Arbeitskraft, sobald aber durch die Ausbildung auch eine höhere Qualifikation am allgemeinen Arbeitsmarkt erlangt wird, läuft er Gefahr, dass der Arbeitnehmer (AN) seinen Arbeitsplatz wechselt, noch bevor sich die investierten Kosten im Verhältnis zu dem mit der Ausbildung verbundenen betrieblichen Nutzen amortisiert haben. Auch der AN kann mit der Ausbildung nicht unwesentliche Vorteile erzielen: Er muss diese nicht selbst finanzieren und erhöht dadurch uU seine Möglichkeiten und Chancen, bei anderen AG – vielleicht auch unter Erzielung eines höheren Einkommens – eine neue Stelle zu finden.
So verstanden liegt der Vereinbarung eines Ausbildungskostenrückersatzes eine wechselseitige Austauschbeziehung zugrunde, die über das arbeitsvertragliche Synallagma hinausgeht: Der AG finanziert dem AN eine Ausbildung, die dessen Qualifikation und Arbeitsmarktchancen erhöht. Die Investition des AG soll betrieblich durch den Nutzen des Einsatzes einer höher qualifizierten Arbeitskr...