Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht
1. Aufl. 2010
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S. 3441. Problemstellung
Befristete Arbeitsverhältnisse an Universitäten haben zumindest im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals eine lange Tradition. Das hat wohl vor allem damit zu tun, dass ursprünglich viele Beschäftigungsverhältnisse öffentlich-rechtlicher Natur (und damit nur erschwert auflösbar) waren, aber häufig noch nicht absehbar war, ob die betreffende Person tatsächlich die für eine dauerhafte Verwendung erforderliche Qualifikation aufweist. Die Bedenken im Hinblick auf die eingeschränkte Auflösbarkeit unbefristeter Arbeitsverhältnisse bestanden aber offenkundig auch weiter, nachdem der Gesetzgeber die Begründung von öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für das wissenschaftliche oder künstlerische Personal ausgeschlossen hatte. Dies wurde durch das „Übergangsdienstrecht 2001“ bewirkt, das mit seinem so genannten „Vier-Säulen-Modell“ die Befristung sogar zum Regelfall machte, angeblich um den Universitäten vor deren damals noch in Vorbereitung befindlicher Ausgliederung möglichst große personalpolitische Spielräume zu verschaffen.
Diese Entwicklung wurde durch das Universitätsgesetz 2002 wieder umgekehrt, sind doch nach dessen § 109 befristete Arbeitsve...