Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht
1. Aufl. 2010
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Im Spannungsfeld zwischen VereinsG 2002, DHG und Gesellschaftsrecht
S. 921. Schnittstelle zwischen Privatrecht, Arbeits- und Gesellschaftsrecht
Auf dem Allgemeinen Privatrecht bauen die Sonderprivatrechte auf. Beachten diese nicht die allgemein Grundlagen des Zivilrechts, sind systemwidrige Eigenleben die Folge. Martin Binder hat sich stets und erfolgreich bemüht, die Grundstrukturen des Allgemeinen Zivilrechts in „sein“ Sonderprivatrecht, nämlich das Arbeitsrecht, einfließen zu lassen. Auch dem Sozialrecht, dem weiteren Spezialgebiet Martin Binders, schaden zivilrechtliche Denkstrukturen bzw Anstöße nicht. Dabei hat Binder nie die Spezifika der Sonderrechtsgebiete außer Augen verloren. Auf diesem Weg ist es ihm gelungen, zu ganz wesentlichen Weiterentwicklungen nicht nur des Arbeits- und Sozialrechts, sondern auch des Allgemeinen Zivilrechts zu finden.
Obwohl wir uns eigentlich eher selten begegnet sind. Die wenigen persönlichen Kontakte mit Martin Binder haben für den Verfasser zu einer wichtigen freundschaftlichen Beziehung geführt. In für mich nun schon legendären gemeinsamen frühmorgendlichen Waldläufen in Altmünster, dem früheren Veranstaltungsort des Zivilrechtsseminars, vormals des Wi...