Die GmbH & Co KG
1. Aufl. 2011
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S. 35Gesellschafts- und Unternehmensrecht
S. 37Allgemeines, Gründung und Gesellschaftsvertrag
S. 39 1. Definition
Bei der GmbH & Co KG handelt es sich um eine Personengesellschaft, deren Komplementär eine GmbH ist (oder deren Kreis der Komplementäre eine GmbH angehört). Die GmbH & Co KG ist eine Mischung verschiedener Grundtypen. Sie enthält sowohl personen- als auch kapitalgesellschaftsrechtliche Elemente, deren jeweilige Vorteile miteinander vereint werden sollen.
Die GmbH & Co KG ist rechtsfähig und parteifähig. Der KG gehören mindestens zwei Gesellschafter an: ein Komplementär (zumeist die GmbH als einziger Komplementär) und mindestens ein vom Komplementär verschiedener Kommanditist.
Die Kommanditgesellschaft einerseits und deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin, die GmbH, andererseits sind selbständige Gesellschaften, die weiterhin nach den für sie geltenden Vorschriften zu beurteilen sind. Soweit der Gesetzgeber nicht ausdrücklich Abweichendes regelt, sind daher auf die GmbH & Co KG als KG die für Kommanditgesellschaften geltenden Bestimmungen anwendbar. Eine gesetzliche Gleichstellung der GmbH & Co KG im engeren Sinn (dh kein unbeschränkt haftender Gesellschafter ist eine natürliche Perso...