Der steuerliche Fitness-Test für Unternehmen
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. S. 278Betroffene Abgaben
Unter dem Begriff „Gebühren“ werden jene Abgaben bzw Tarifposten zusammengefasst, die aufgrund des Gebührengesetzes 1957 erhoben werden. „Verkehrsteuern“ sind ebenfalls Abgaben, die an Vorgänge des Rechts- bzw Wirtschaftsverkehrs anknüpfen. Dies sind Steuern rund um Kfz wie die Normverbrauchsabgabe, die Kraftfahrzeugsteuer und die Straßenbenützungsabgabe. Weiters werden bestimmte Transaktionen und Rechtsverhältnisse durch die Grunderwerbsteuer, die Gesellschaftsteuer, die Stiftungseingangssteuer, die Versicherungs- und Feuerschutzsteuer, die Vergnügungssteuer und die Hundesteuer belastet. Diesen Abgaben ist gemeinsam, dass spezielle Gesetze die Rechtsgrundlagen enthalten: Das Gebührengesetz, das Grunderwerbsteuergesetz, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz etc.
Die Gebühren und Verkehrsteuern haben sowohl fiskalisch als auch aus der Sicht der Steuerplanung eine höchst unterschiedliche Bedeutung. Während regelmäßig Fragestellungen zur Berechnung der Rechtsgeschäftsgebühr für Mietverträge und zur Optimierung der Grunderwerbsteuer auftreten können, sind genauere Kenntnisse der Versicherungssteuer wohl nur für Versicherer interessant. ...