Der Stiftungsvorstand - Bestellung, Aufgaben, Haftung
1. Aufl. 2021
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S. 1984. Die abgabenrechtliche Haftung der Vorstandsmitglieder
4.1. Allgemeines
Als Vertreter der Privatstiftung obliegt dem Stiftungsvorstand auch die Einhaltung und Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen, die die Privatstiftung treffen. Dazu gehören insbesondere die Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, die Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung der Abgaben sowie die Einhaltung der für die Privatstiftung geltenden sondergesetzlichen Vorschriften (wie insbesondere § 5 letzter Satz PSG, § 93 EStG und § 3 StiftEG). Kommt der Stiftungsvorstand diesen Verpflichtungen nicht nach, wird er der Privatstiftung gegenüber ersatzpflichtig. Neben der zivilrechtlichen Haftung kann den Stiftungsvorstand als Vertretungsorgan der Privatstiftung iSd § 17 Abs 1 PSG unter bestimmten Umständen auch eine abgabenrechtliche Haftung treffen. Gem § 9 Abs 1 BAO haften die in den § 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Im Hinblick darauf, dass die abgabenrechtliche Verantwortlichkeit von Vo...