Der Stiftungsvorstand - Bestellung, Aufgaben, Haftung
1. Aufl. 2021
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S. 32. Grundlagen
2.1. Die Privatstiftung
2.1.1. Begriff und Bedeutung
Mit dem Privatstiftungsgesetz wurde im Jahr 1993 die rechtliche Grundlage für die Errichtung von Privatstiftungen in Österreich geschaffen. Bis zur Einführung der Privatstiftung konnten Stiftungen ausschließlich auf Basis des Bundes-Stiftungs- und Fondgesetz (BStFG) oder auf Grundlage der jeweiligen Landesgesetze gegründet werden. Von diesen herkömmlichen Stiftungen unterscheidet sich die Privatstiftung durch eine andere Struktur und besonders dadurch, dass sie nicht auf gemeinnützige und mildtätige Zwecke beschränkt ist, sondern auch rein private Zwecke zulässt. Soweit die Widmung des Vermögens in Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke erfolgt, besteht für den Stifter die Möglichkeit, zwischen der herkömmlichen Stiftung und der Privatstiftung zu wählen.
Hintergrund der Einführung der Privatstiftung in Österreich war der Umstand, dass die bisherigen Stiftungen den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und den typischen Zielvorstellungen von Stiftern nicht mehr gerecht wurden.Insbesondere fehlte es an einem rechtlichen Instrument, bei dem der Stifter die Ausgestaltung der Stiftung sowie die Zweckbestimmung weitgehend frei be...