Verträge des Stiftungsrechts
1. Aufl. 2019
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S. 1Allgemeiner Teil
I. Entstehung und Geschichte des Privatstiftungsrechts
Das Privatstiftungsgesetz wurde im September 1993 beschlossen und mit BGBl 1993/694 am kundgemacht. Es ist rückwirkend mit in Kraft getreten. Der Entstehung des PSG war eine langjährige Diskussion in der Wissenschaft vorausgegangen, die letztlich durch die Aufnahme der Schaffung eines modernen Stiftungsrechts in das Arbeitsprogramm der Regierung im Jahr 1990 auch politisch in Angriff genommen worden war.
Begründet wurde die Schaffung der Privatstiftung in den Materialien vor allem damit, dass die bisherigen Instrumente aufgrund ihrer Zweckbeschränkung auf Gemeinnützigkeit nicht ausreichten und die Möglichkeit der Errichtung von Privatstiftungen „ein Anreiz“ sein soll, „vermehrt Gelder zu Zwecken einzusetzen, die auch im Interesse der Öffentlichkeit liegen, so etwa zur Förderung der Wirtschaft, Wissenschaft oder Kunst“. Mit der Privatstiftung soll ein „eigentümerloses“ Vermögen geschaffen werden, mit dem „ein bestimmter Zweck besser, zielstrebiger und auch dauerhafter verwirklicht werden kann, als wenn das Vermögen mit dem Schicksal des Stifters und dem seiner Rechtsnachfolger verbunden bliebe und etwa in eine Gesellsc...