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Dietmar J. Aigner

Die Sparzinsenrichtlinie

1. Aufl. 2009

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Dokumentvorschau
Die Sparzinsenrichtlinie (1. Auflage)

S. 1173. Teil Die Einzelbestimmungen der SparzinsenRL

S. 119I. Zielsetzung

Die Untersuchung der Zielsetzung und des Systems der SparzinsenRL ist für die Auslegung der Richtlinienregelungen von entscheidender Bedeutung. Nach Art 1 ist deklariertes Ziel der SparzinsenRL, dass Erträge, die in einem Mitgliedstaat im Wege von Zinszahlungen an wirtschaftliche Eigentümer gezahlt werden, die als natürliche Personen in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, nach den Rechtsvorschriften dieses letzteren Mitgliedstaates „effektiv besteuert werden“. Die Sicherung der Besteuerung von Zinserträgen hatte sich in vielen Mitgliedstaaten, trotz der Regelungen der AmtshilfeRL, aufgrund von Informationsmängeln und schlechter Kooperation und Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und Drittstaaten als schwierig erwiesen. Der Informationsaustausch auf Grundlage der AmtshilfeRL wurde – wie gezeigt – insbesondere durch die Unterschiedlichkeit der Besteuerungssysteme für Zinszahlungen in den Mitgliedstaaten erschwert. Diese reichen von ausschließlich auf die Steuererklärungsbereitschaft der Steuerpflichtigen gestützten Erhebungsverfahren über Verfahren zur vollständigen Erfassung von Zinserträgen d...

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