Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft
1. Aufl. 2015
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I. S. 95Grundlagen
A. Einleitung
Unter dem Begriff „Sozialbetrug“ wird zur Zeit – wie bereits erwähnt – primär verstanden, dass Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Beiträge zur betrieblichen Vorsorgekasse bzw Zuschläge zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) und sonstige lohnabhängigen Abgaben (Gemeindeabgabe, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds; Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) nicht ordnungsgemäß abgeführt werden. Hintergrund dafür kann etwa die Errichtung einer Scheinfirma, die Manipulation der Lohnbuchhaltung, eine Scheinselbstständigkeit, eine Scheinentsendung und die gänzlich „ungemeldete“ Schwarzarbeit sein. In einer Reihe von diesen Fällen spielt die unzulässige Beschäftigung von Ausländern eine nicht unbedeutende Rolle.
Gegenstand dieses Beitrags ist vorrangig, jene Sozialbetrugsmaßnahmen und -sanktionen zu skizzieren, die der Gesetzgeber im Ausländerbeschäftigungsgesetz („AuslBG“) im Rahmen der unzulässigen („illegalen“) Beschäftigung von Ausländern verankerte. Zunächst wird dazu die Entstehungsgeschichte des Ausländerbeschäftigungsrechts skizziert und im Anschluss daran, was das AuslBG konkret als „illegale Beschäftigung“ erachtet (II.), um...