Bertl et al. (Hrsg.)

Sonderbilanzen bei Umgründungen

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1242-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonderbilanzen bei Umgründungen (1. Auflage)

S. 131Bewertung von Umgründungen nach § 202 UGB


Tabelle in neuem Fenster öffnen

S. 133I. Einleitung

Einer der Hauptanwendungsfälle für die Erstellung von Sonderbilanzen sind Umgründungen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich dabei mit einer zentralen Rechnungslegungsvorschrift infolge einer Umgründung, nämlich der Bestimmung des § 202 UGB, die ein duales System der Bewertung kennt, jenes nach § 202 Abs 1 sowie alternativ jenes nach § 202 Abs 2.

II. Bewertung von Einlagen nach § 202 Abs 1 UGB

Entsprechend der Grundregel des § 202 Abs 1 UGB sind Einlagen mit dem Wert zu bewerten, der ihnen im Zeitpunkt ihrer Leistung beizulegen ist, soweit sich nicht aus der Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen ein geringerer Wert ergibt, wobei bei Einlage von Betrieben bzw Teilbetrieben § 203 Abs 5 UGB sinngemäß gilt. Diese Bewertungsvorschrift gilt, nicht zuletzt auch aufgrund der Normierung im für sämtliche Unternehmer geltenden Teil der Rechnungslegungsvorschriften des UGB, nicht nur für Einlagen in Körperschaften, sondern auch für solche in rechnungslegende Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen.

Aus dieser unternehmensrechtlichen Grundregel lässt sich somit Folgendes ableiten:

Die Bewertung der Einlage hat beim Übernehmer mit dem Wert im Zeitpunkt der Leistung zu erfolgen, es hat somit wie bei A...

Daten werden geladen...