Short-Selling-Regulierung in Europa und den USA
1. Aufl. 2019
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S. 10Abschnitt I
3.1. Leerverkauf – eine definitorische Annäherung
3.1.1. Die Definition der SSR
Bisher wurden Leerverkäufe in der kapitalmarktrechtlichen Literatur teilweise uneinheitlich definiert.Daher wird versucht durch die wichtigsten vorhandenen normativen Definitionen einen einheitlichen Begriff zu finden. Als Ausgangspunkt hierfür soll die Definition des Leerverkaufes in der SSR dienen.
Art 2 Abs 1 lit b SSR definiert:
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Leerverkauf“ im Zusammenhang mit Aktien oder Schuldinstrumenten einen Verkauf von Aktien oder Schuldinstrumenten, die sich zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung nicht im Eigentum des Verkäufers befinden, einschließlich eines Verkaufs, bei dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung die Aktien oder Schuldinstrumente geliehen hat oder eine Vereinbarung getroffen hat, diese zu leihen, um sie bei der Abwicklung zu liefern.
Damit werden erste wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Entscheidend für die Beurteilung ist, ob der Verkäufer im Zeitpunkt der Verkaufsvereinbarung Eigentümer der verkauften Akt...