Satzungsgestaltung in der GmbH - Möglichkeiten und Grenzen
1. Aufl. 2005
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S. 1237. Schiedsvereinbarungen bei der GmbH im Licht des SchiedsRÄG 2005
S. 124A. Einleitung
Ob sich auch gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten per Schiedsentscheid erledigen lassen, ist umstritten. So sollen zum Beispiel Fragen der Kapitalaufbringung oder der Ersatzansprüche gegen Geschäftsführer einem Schiedsverfahren nicht zugänglich sein. Anders soll es sich hingegen bei der Abberufung von Geschäftsführern, mit Fragen der Anteilsabtretung, mit der Auflösungsklage oder etwa auch der Revisorenbestellung verhalten. Die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten ist vergleichsweise ausführlich behandelt worden. Die wohl hM bejaht dieselbe unter noch näher zu behandelnden Voraussetzungen.
Der nunmehr vorliegende Entwurf eines Schiedsrechts-Änderungsgesetzes hilft auch nicht weiter. Vielmehr wird der Ball wieder zu Lehre und Rechtsprechung zurückgespielt. Zwar wird in § 582 des Entwurfes, woraufS. 125 noch zurückzukommen sein wird, die objektive Schiedsfähigkeit auf alle vermögensrechtlichen Ansprüche erweitert und auch sonst stets die Gleichwertigkeit von staatlichem und Schiedsverfahren betont. Indes wird in den Erläuterungen sogleich bemerkt, dass damit nichts über die Schiedsfähigkeit gesell...