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Weber

Das Recht der Sachverständigen und Dolmetscher

SDG, GebAG und verfahrensrechtliche Vorschriften

5. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3779-2

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Dokumentvorschau
Das Recht der Sachverständigen und Dolmetscher (5. Auflage)

S. 43II. Prüfungsgebühren-Verordnung

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Vergütungen und Gebühren für die kommissionelle Prüfung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern nach § 4a SDG, BGBl II 2007/397

Auf Grund des § 4a Abs. 3 des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes (SDG), BGBl. Nr. 137/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1

(1) Die Mitglieder der Prüfungskommission für die Sachverständigen- und Dolmetscherprüfung nach § 4a SDG erhalten für ihre Tätigkeit bei den Prüfungen je Bewerber oder Bewerberin (Verlängerungswerber/in) jeweils eine Vergütung von 100 Euro, im Fall des § 2 Abs. 2 jedoch jeweils ein Viertel der entrichteten Prüfungsgebühr.

(2) Für eine durch einen Antrag veranlasste schriftliche Äußerung nach den § 4b Abs. 1, 6 Abs. 3 und 10 Abs. 4 SDG erhält jenes Mitglied, das die Äußerung erstattet hat, eine Vergütung von 100 Euro.

§ 2

(1) Die Bewerberinnen oder Bewerber (Verlängerungswerber/innen) haben vor Antritt zur Prüfung eine Prüfungsgebühr von 400 Euro an das zuständige Landesgericht zu entrichten. Bei Heranziehung von mehr als drei Prüfern und Prüferinnen erhöht sich die Prüfungsgebühr um 100 Euro je zusätzlicher Prüferin oder zusätzlichem Prüfer. Die H...

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