Verträge des Reitsports
1. Aufl. 2020
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S. 1206. Exkurs: Reitsportveranstaltungen
Der Reitsport birgt ein sehr hohes Verletzungspotential. Unfälle bei Reitsportveranstaltungen sind immer wieder Thema gerichtlicher Verfahren. Nicht nur die auf einem Turnier startenden Pferde, sondern auch die Reiter, Zuschauer, Richter und sonstigen Hilfspersonen können bei einer Reitsportveranstaltung zu Schaden kommen oder Schaden verursachen. Die mögliche Haftung kann dabei jeweils auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen beruhen.
6.1. Haftung des Turnierveranstalters
6.1.1. Allgemeines
Turniere sind Veranstaltungen, bei denen Leistungsvergleiche von Pferden, Reitern, Fahrern und/oder Voltigierern aufgrund der Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung (ÖTO) durchgeführt werden. Veranstalter (gleich ob natürliche oder juristische Person) ist, wer die Veranstaltung organisiert, durchführt und andauern lässt sowie das wirtschaftliche Risiko trägt. Maßgeblich ist, wer unmittelbaren Einfluss auf den Ablauf und die Organisation der Veranstaltung hat. Als Veranstalter auftreten können nach der ÖTO der Österreichische Pferdesportverband (OEPS), die Landesfachverbände oder den Landesfachverbänden angeschlossene Vereine. In ihrer Rolle als Veranst...