Verträge des Reitsports
1. Aufl. 2020
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S. 743. Reitbeteiligungsvertrag
3.1. Rechtsnatur des Reitbeteiligungsvertrags
Das Wesen eines Reitbeteiligungsverhältnisses besteht regelmäßig darin, dass ein Pferd vom Eigentümer zu Reitzwecken bzw (Mit-)Benützung, sohin zum bloßen Einsatz im Reitsport, einem Dritten, dem sogenannten „Mitreiter“, auf gewisse Zeit überlassen wird. Rechtlich handelt es sich bei dieser Gebrauchsüberlassung um einen Bestandvertrag iSd ABGB. Anders als bei Veräußerungsverträgen, bei denen das vollständige Eigentum einer Sache übertragen wird, räumt der Bestandvertrag nur das Recht auf Gebrauch und Benützung einer (unverbrauchbaren) Sache auf eine gewisse Zeit ein. Der Reitbeteiligungsvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis und regelt demnach die Gebrauchsüberlassung des Pferdes auf eine gewisse Zeit gegen Bezahlung einer Mitreitgebühr. Vorgenannte Komponenten qualifizieren den Reitbeteiligungsvertrag als Bestandverhältnis.
Reitbeteiligungsverhältnisse können in ihrer Ausformung auch durchaus Elemente anderer Vertragstypen aufweisen. Kann das überlassene Pferd etwa nur durch „Fleiß und Mühe benützt“ werden, wofür auf die Zweckbestimmung bei Vertragsabschluss abzustellen ist, liegt uU ein Pachtvertrag vor. Wird b...