WiR

Finanzmarktregulierung

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2194-4

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Finanzmarktregulierung (1. Auflage)

I. Einleitung

155 Tote und keine strafrechtliche Haftung. Dieses Ergebnis des Verfahrens wegen des Kaprununglücks haben viele nicht verstanden – dabei ist es einfach erklärt: Für Fahrlässige Tötung gemäß § 80 StGB und fahrlässige Gemeingefährdung nach § 177 Abs 2 StGB genügt es nicht, den Tod eines Menschen bzw einer größeren Zahl von Menschen zu verursachen. Strafrecht heißt nicht Haftung für jeden verursachten Erfolg – dies wäre unerträglich –, vielmehr muss der Täter objektiv sorgfaltswidrig handeln. Nach den Feststellungen im Kaprunverfahren haben die Angeklagten – darunter waren auch Leitungsorgane zu finden – nicht objektiv sorgfaltswidrig gehandelt und waren daher freizusprechen.

S. 184 10 Milliarden Euro „verzockt“ und niemand haftet strafrechtlich. Auch das ist eine durchaus mögliche Schlagzeile in den Zeitungen oder das mögliche – aber keineswegs zwingende – Endergebnis eines Strafverfahrens. Es genügt auch hier nicht, bloß ursächlich für einen Schaden zu sein. Im Unterschied zu den vorher genannten Delikten zum Schutz von Leib und Leben handelt es sich bei den Vermögensdelikten mit einer Ausnahme (Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 StGB) um Vorsatzdelikte. Der Täter muss daher vo...

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