Finanzmarktregulierung
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Garantie ist aus zivilrechtlicher Sicht eine Form der Interzession. Darunter versteht man die rechtsgeschäftliche Absicherung einer materiell fremden Schuld durch Übernahme persönlicher Haftung. Andere Formen der Interzession sind insb Bürgschaft oder Schuldbeitritt. Die Finanzkrise hat die Staaten zu einer Reihe von Interzessionen veranlasst, die Forderungen gegen oder auch von Finanzunternehmen sichern. Der Staat sagt Zahlung zu, falls der Schuldner nicht erfüllt. Unter Staat sind alle Gebietskörperschaften zu verstehen, also neben dem Bund auch Länder und Gemeinden.
Die verschiedenen Formen der Interzession unterscheiden sich aus rechtlicher Sicht vor allem danach, ob der Sicherungsgeber gleichrangig oder nur subsidiär haftet, wie schnell also der Gläubiger auf den Sicherungsgeber zugreifen kann. Wirtschaftlich interessiert – insb wenn der Staat Sicherungsgeber ist – mehr, wie wahrscheinlich es im Zeitpunkt der Zusage ist, dass der Interzedent dauerhaft aus der Interzession belastet wird. Diese Wahrscheinlichkeit ist bei subsidiärer Haftung als Bürge für einen wenig liquiden Hauptschuldner weit höher als bei Haftung bei einem Schuldbeitritt, bei dem der Beitretende vollen Reg...