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Peter Barth/Astrid Deixler-Hübner/Georg Jelinek

Handbuch des neuen Kindschafts- und Namensrechts

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-2108-1

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Dokumentvorschau
Handbuch des neuen Kindschafts- und Namensrechts (1. Auflage)

S. 3251. Beauftragung der Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler

Die Familiengerichtshilfe ist als eine mit Psychologen und Sozialarbeitern besetzte Stelle der Justiz konzipiert, die das Gericht auf dessen Auftrag bei verschiedenen Aufgaben unterstützt (§ 106a AußStrG). Die Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe sollen aus dem Kreis der Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen gewonnen und über die Justizbetreuungsagentur vertraglich verpflichtet werden. Wie bereits für die Bestellung eines Kinderbeistands, der ebenfalls durch die Justizbetreuungsagentur verpflichtet und von dieser entlohnt wird, wurde auch für die Beauftragung der Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eine Pauschalgebühr vorgesehen, die sich je nach Dauer der Tätigkeit erhöht. Das System der Pauschalgebühren bietet den Vorteil, dass die Gebühren nicht vom Gericht bestimmt werden müssen und damit die Tätigkeit der Familienrichterinnen dafür nicht in Anspruch genommen werden muss.

1.1. Gebührenhöhe

Während die Gebühren für die Bestellung eines Kinderbeistands je Partei 420 Euro für die ersten sechs, und 263 Euro für jede weiteren zwölf Monate betragen, sind die Gebühren für die Beauftragung eines Besuchsmittlers mit 200 Euro zwar nie...

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