Handbuch des neuen Kindschafts- und Namensrechts
1. Aufl. 2019
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S. 2511. Gründe und Ziele der Einrichtung der Familiengerichtshilfe
1.1. Besondere Herausforderungen kindschaftsrechtlicher Verfahren
Im Rahmen der Familiengerichtshilfe unterstützen Angehörige psychosozialer Berufe (wie Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen und Pädagogen) die Gerichte in Verfahren über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte. Der Bedarf nach einer solchen Gerichtshilfe resultiert daraus, dass diese Verfahren – im Vergleich mit anderen gerichtlichen Verfahren – besondere Anforderungen stellen, die nur durch interdisziplinäres Zusammenwirken bewältigt werden können.
Die materiellrechtlichen Regelungen des Kindschaftsrechts stellen das Kindeswohl als leitenden Gesichtspunkt in das Zentrum der bei einer Entscheidung über die Obsorge oder das Recht auf persönliche Kontakte anzustellenden Überlegungen. Auch wenn der neue § 138 ABGB Kriterien für die Beurteilung des Kindeswohls wesentlich ausführlicher gesetzlich festlegt, als es bisher der Fall war, bleibt die Aufgabe des Gerichts, hier sachlich richtige Entscheidungen zu treffen, überaus schwierig:
Zunächst ist das Gericht verpflichtet, von Amts wegen alle für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen aufzuklären (§ 16 Abs 1 AußStrG). Im Bereich des Kindes...