Handbuch des neuen Kindschafts- und Namensrechts
1. Aufl. 2019
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S. 2271. Verfahrensreform in Pflegschaftssachen
Eine Verfahrensreform des AußStrG in Pflegschaftssachen war im Vorfeld der Gesetzwerdung bereits Gegenstand umfassender öffentlicher Diskussionen. Einig war man sich vor allem darin, dass strittige Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren zu lange dauern, einen unverhältnismäßigen Verfahrensaufwand verursachen und oft mit einem unerträglichen Maß an psychischer Belastung für die Eltern, aber insb für das betroffene Kind verbunden sind. Verfahrensverzögerungen sind zwar für alle Beteiligten belastend, wirken sich aber in besonderem Maß auf Kinder aus. Das Zeitempfinden des Kindes ist ganz anders geartet als das von Erwachsenen. All diese Problembereiche waren auch mehrfach Thema im Justizausschuss sowie einer parlamentarischen Enquete.
Die Gründe für die oft überlange Verfahrensdauer sind vielschichtig: In erster Linie ist bei hochstrittigen Verfahren die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Eltern anzuführen. Aber auch unzureichende richterliche Ressourcen sowie fehlende richterliche Aus-, und Fortbildung im Bereich der Kinderpsychologie oder Verzögerungen bei der Gutachtenserstellung spielen dabei eine wichtige Rolle. Hier bleiben vor allem auch die N...