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Peter Barth/Astrid Deixler-Hübner/Georg Jelinek

Handbuch des neuen Kindschafts- und Namensrechts

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-2108-1

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Dokumentvorschau
Handbuch des neuen Kindschafts- und Namensrechts (1. Auflage)

S. 711. Allgemeines

Bevor auf die Änderungen des Namensrechts durch das KindNamRÄG 2013 und durch andere Bestimmungen eingegangen wird, soll zunächst der Namensbegriff näher erläutert werden, ein kurzer geschichtlicher Abriss erfolgen und die Rechtslage bis zur Reform dargestellt werden.

1.1. Begriff des Namens

Zumindest in unserem Kulturkreis führt jede Person einen Namen, in Österreich gibt es sogar eine Verpflichtung zur Namensführung.

Was versteht man unter einem Namen? Nach einer Lehrbuchdefinition ist der Name das übliche Identifizierungszeichen einer Person. Für die aktuelle wissenschaftliche Forschung ist der Name ein „verbaler Zugriffsindex auf eine Informationsmenge über ein Individuum“ und damit die einer Person, einem Gegenstand, einer organisatorischen Einheit oder einem Begriff zugeordnete Information, die der Identifizierung und Individualisierung dienen soll. Die moderne Logik bzw theoretische Namenforschung sieht im Namen einen Spezialfall der Bezeichnung.

Nur der Personenname ist Gegenstand dieser Abhandlung, nicht aber der Künstlername, das Pseudonym oder der Name von Gesellschaften bzw Vereinen (Firma). Außerdem wird der Fokus auf den Familiennamen bzw den Nachnamen und w...

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