Richterliche Rechtsfortbildung und ihre Grenzen
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 341. Einführung
Initiator dieses Seminars war in gewisser Weise der vor einem halben Jahr leider viel zu früh verstorbene Rechtsanwalt und Univ.-Prof. Dr. Hanns F. Hügel. Zu seinem 65. Geburtstag erhielt er eine Festschrift und ich hatte die Ehre, auch eingeladen worden zu sein, dafür einen Beitrag zu schreiben. Da ich etwas mit Bezug zu Hügel schreiben wollte, griff ich auf einen Artikel von Hügel im Rechtspanorama der Presse aus dem Jahr 2010 zurück, in dem er dem OGH vorwarf, ein schlechter Gesetzgeber zu sein. Dabei bezog er sich auf einige gesellschaftsrechtliche bzw privatstiftungsrechtliche Entscheidungen, zu denen ich auch einen Bezug hatte. Dies war mir Anlass, mich in meinem Beitrag mit den Erwägungen Hügels zu beschäftigen, und ich muss sagen, dass ich – Kollegen mögen mich jetzt vielleicht für einen Nestbeschmutzer halten – ihm bis zu einem gewissen Grad Recht gegeben habe. In der Tat haben Hügels Gedanken bei mir eine Sinnesänderung in die Richtung bewirkt, bei der richterlichen Rechtsfortbildung sehr vorsichtig zu sein und sich eher in Zurückhaltung zu üben. Sie kennen in diesem Zusammenhang den Ausdruck „judicial self restraint“. Daher meine ich, dass methodisch grundsä...